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Maria Juric Oteiza
Im Hasengrund 38
65428 Rüsselsheim
E-Mail: info@zertifizierungs-experten.de
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Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Stand: Mai 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungsleistungen im Bereich ISO 9001 Zertifizierung, die von Maria Juric Oteiza (nachfolgend "Auftragnehmer") erbracht werden.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen zur Implementierung und Zertifizierung nach ISO 9001:2015. Der konkrete Leistungsumfang wird im individuellen Angebot bzw. Vertrag festgelegt.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Der Auftragnehmer arbeitet mit einem Netzwerk qualifizierter Partner und Fachexperten zusammen. Die Erbringung der Beratungsleistungen erfolgt durch den Auftragnehmer selbst oder durch sorgfältig ausgewählte Partner aus diesem Netzwerk.
Der Auftragnehmer behält sich vor, einzelne oder alle Leistungen durch qualifizierte Partner ausführen zu lassen. Die Partner verfügen über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen im Bereich ISO 9001 Zertifizierung für Karosserie- und Lackierbetriebe.
Der Auftraggeber wird über die Einbindung von Partnern informiert. Die Zusammenarbeit mit Partnern entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer haftet für die Leistungen der eingesetzten Partner wie für eigene Leistungen, sofern nicht anders vereinbart.
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend den Vereinbarungen im Angebot. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Beantragung von BAFA-Fördermitteln. Die Bewilligung der Förderung liegt jedoch im Ermessen der BAFA. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Bewilligung.
Die Vergütung des Auftragnehmers ist unabhängig von der Bewilligung der BAFA-Förderung zu zahlen.
Die voraussichtliche Projektdauer wird im Angebot angegeben. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Leistungszeit angemessen.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der anerkannten Regeln der ISO 9001:2015.
Eine Garantie für die erfolgreiche Zertifizierung kann nicht übernommen werden, da die Zertifizierung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle erfolgt.
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur:
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Haftung bei Einschaltung von Partnern: Der Auftragnehmer haftet für von Partnern erbrachte Leistungen wie für eigene Leistungen im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelungen. Der Auftragnehmer wählt seine Partner sorgfältig aus und überwacht die Leistungserbringung.
Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Vergütung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Auftragserfüllung zu verwenden.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass auch alle zur Leistungserbringung eingesetzten Partner zur Vertraulichkeit verpflichtet werden. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Alle im Rahmen der Beratung erstellten Dokumente, Konzepte und sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein nicht-übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch.
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: Mai 2026